Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Eigenbetrieb Wirtschaft Tourismus Gastronomie Rottenburg am Neckar (WTG) ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.wtg-rottenburg.de

 

 1.Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG  

 

Alternativtexte für Bilder und Grafiken werden überarbeitet.
(gemäß Anforderung 9.1.1.1, Nicht-Text-Inhalte)

Videos, deren Informationen nur über Audio wahrnehmbar sind, werden zusätzlich mit Untertiteln versehen.
(gemäß Anforderung 9.1.2.2 Untertitel)

Elemente, die nur durch Ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln wie unter anderem Überschriften, Listen oder Tabellen werden überarbeitet.
(gemäß Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen)

Damit Texte auch von sehbehinderten Menschen gut wahrgenommen werden können, werden die Helligkeitskontraste auf unserer Webseite überarbeitet und angepasst.
(gemäß Anforderung 9.1.4.3 Kontraste)

Für informative Grafiken und grafische Bedienelemente werden die Kontraste ebenfalls überarbeitet und angepasst.
(gemäß Anforderung 9.1.4.11 Nicht Text Kontrast)

Für automatisch aktualisierte Inhalte sollen Bedienelemente zur Verfügung gestellt werden, mit denen die Bewegung auch mit der Tastatur angehalten werden kann. Dies ist in Bearbeitung.
(gemäß Anforderung 9.2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden)

Die Seitentitel werden mit dem Namen der Seite ergänzt.
(gemäß Anforderung 9.2.4.2 Seiten mit Titel)

Die Links werden entsprechend überarbeitet, dass im Linktext ersichtlich ist, wenn sich keine andere HTML Seite öffnet sondern ein anderer Dateityp.
(gemäß Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck)

Die Website wird entsprechend überarbeitet, dass jederzeit visuell erkennbar ist wo der Tastaturfokus sich gerade befindet.
(gemäß Anforderung 9.2.4.7 Fokus sichtbar)

Der Quellcode wird überarbeitet das dieser fehlerfrei ist und die Nutzung von Browsern und Screenreadern erleichtert wird.
(gemäß Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse)
 

Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite, Hinweise zur Navigation und die wesentlichen Inhalte dieser Erklärung zur Barrierefreiheit werden schnellstmöglich auch in

Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0

und

Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0

bereitgestellt.
 

Die PDF Dokumente, die auf der Webseite zum Download bereitgestellt sind werden auf ihre Barrierefreiheit überprüft und entsprechend angepasst.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 

Diese Erklärung wurde am 28.07.2022 erstellt.

Die Aussagen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 02.08.2022 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu den Inhalten unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail:

Eigenbetrieb Wirtschaft Tourismus Gastronomie Rottenburg am Neckar
Marktplatz 24
72108 Rottenburg am Neckar

Kontakt:
Telefon: 07472 - 916236
E-Mail: info@wtg-rottenburg.de

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die WTG Rottenburg am Neckar wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die WTG Rottenburg am Neckar nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.